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Home Ferienwohnung Mietbedingungen
Allgemeine Vetragsbedingungen 

Die umseitig genannte Ferienwohnung in der Hardenbergstraße 9 Aufgang A in 10623 Berlin ist für den befristetetn Aufenthalt von Künstlern in Berlin vorgesehen. Die Ferienwohnung besteht aus 2 Zimmern. Beide Zimmer können einzeln gebucht werden. 

Die Höhe des Mietzinses ist abhängig von der jeweils bei der Buchung anzugebenden Belegungszahl. Dabei ist die maximale Belegungszahl für die einzelnen Zimmer und die gesamte Wohnung einzuhalten.

Für den Fall, dass ein Zimmer gebucht wird, wird darauf hingewiesen, dass eine Vermietung des anderen Zimmers zulässig und möglich ist. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass das zweite Zimmer frei bleibt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass jeder Mieter nur Anspruch auf Nutzung der für das jeweils gebuchte Zimmer ausgewiesenen Ausstattung hat.

Bei Vermietung beider Zimmer an verschiedene Mietparteien nutzen sämtliche Gäste das vorhandene Bad gemeinsam. 

 

  1. Belegung

    Nur die im Mietvertrag genannten Personen sind berechtigt, in der Ferienwohnung zu übernachten. Dabei ist die maximale Belegungszahl für die einzelnen Zimmer zu beachten.

    Nur mit Zustimmung des Vermieters dürfen vom Mieter weitere Übernachtungsgäste aufgenommen werden.
  1. Tiere

    Haustiere jeder Art  sind nicht erlaubt.
  1. Hausordnung

    Gegenstand des Mietvertrages ist die Allgemeine Hausordnung des Miethauses Hardenbergstraße 9, welcher als Kopie in den Zimmern ausliegt und von den Mietern unbedingt zu beachten ist. Insbesondere ist ruhestörender Lärm zu vermeiden.

    Sowohl in der Wohnung als auch im gesamten Haus gilt absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und kann Schadensersatzansprüche mindestens in Höhe des für die Rest mietzeit vereinbarten Mietzinses verlangen, sofern kein höherer Schaden entstanden ist.

    Die Hauseingangstür ist nach 20:00 Uhr zu verschließen.

    Weiter bittet der Vermieter die Mieter, bei Verlassen der Wohnung die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen und die Heizung ggf. herunter zu drehen.
  1. Endreinigung/Schlüsselpfand

    Der Mieter verpflichtet sich, wie umseitig vereinbart, eine Endreinigungsgebühr zu zahlen. Unabhängig davon ist er gehalten, auf Ordnung und Sauberkeit in den Mieträumen zu achten.

    Für die an den Mieter übergebenen Schlüssel ist pro Schlüssel eine Kaution von 25,--€ zu zahlen. Die Schlüsselkaution wird beim Check-out zurückerstattet.
  1. Mietvertrag

    Der Mietvertrag ist mit der Unterzeichnung geschlossen.

    Erfolgt die Buchung der Ferienwohnung fernmündlich, schriftlich oder Online, so gilt der Mietvertrag mit schirftlicher Bestätigung des Vermieters als geschlossen. Der Mieter zahlt bei Abschluss des Vetrages eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Miete unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung.

    Sollten die Zahlungsbestätigungen in der Buchung hiervon abweichen, so ist die in der Buchung enthaltene Zahlungsbestätigung bindend.

    Die Restzahlung des Mietzinses erfolgt spätestens am Anreisetag.

    Ohne Zahlung des vollständigen Mietpreises inklusive Kaution und Endreinigung hat der Mieter keinen Anspruch auf Übergabe der Mietsache.

  2. Anreise und Schlüsselabgabe

    Die Schlüsselübergabe am Anreisetag erfolgt  zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro der Akademie für Malerei Berlin, Hardenbergstraße 9, Vorderhaus 2, 2. Stock  in 10623 Berlin. Bei Fragen und Problemen ist das Büro der Akademie für Malerei z.Z. wie folgt geöffnet:

    Mo. 10:00 - 13:00 Uhr
    Di.  10:00 - 13:00 Uhr
          15:00 - 20:00 Uhr
    Mi.    8:30 - 13:00 Uhr
          18:30 - 21:00 Uhr
    Do. 10:00 - 13:00 Uhr
    Fr.    9:00 - 12:00 Uhr

    Die Zimmer müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein. Die Schlüssel sind bis 10:00 Uhr im Büro der Akademie für Malerei abzugeben.

    Andere Termine der An- und Abreise/der Schlüsselübergabe sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter möglich.

  3. Weitere Übernachtungsgäste

    Weitere Übernachtungsgäste sind durch den Mieter 24 Stunden vorher anzumelden und können nur nach Bezahlung des weiteren Mietzinses und der Bestätigung durch den Vermieter in der Ferienwohnung aufgenommen werden.

  4. Stornierungen/Rücktritt

    Stornierungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

    Bei Stornierung des Mietvertrages zahlt der Mieter an den Vermieter folgenden Schadenersatz:

    Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn   100,00 €
    Stornierung bis 14 Tage                            50% des vereinbarten Mietpreises
    Spätere Stornierung                                100% des vereinbarten Mietpreises.

    Für den Fall. dass der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus der Ferinwohnung auszieht, haftet er für den entstandenen Schaden, zumindest in der Höhe des vereinbarten Mietzinses für die Restlaufzeit.

    Sofern der Mieter nachweist, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist, als vorstehend vereinbart, so ist er von seinen Schadensersatzpflichten befreit. 

  5. Schäden und Haftung

    Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden während der Nutzung der Wohnung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung u. ä. haftet der Vermieter nicht. Gleiches gilt für höhere Gewalt. Eine Minderung des Entgeltes ist ausgeschlossen.

    Der Mieter hat lediglich einen Anspruch auf die Nutzung der vertragsmeäß in seinem Zimmer vorhandenen Ausstattungsgegenstände.

  6. Endreinigung und Sauberkeit

    Der Mieter zahlt für die Endreinigung der Mietsache die vereinbarte Gebühr. Davon erfasst ist nicht die Ordnung und Sauberkeit während der Mietdauer. Für diese hat der Mieter zu sorgen. Bei Beendigung der Mietzeit muss das Geschirr abgewaschen sein. Die Kosten für die Geschirrreinigung sind nicht in der Gebühr für die Endreinigung enthalten. Sollte es notwendig sein, das Geschirr durch den Vermieter zu reinigen, ist dieser berechtigt, dem Mieter ein Entgelt in Höhe von 15,--€ in Rechnung stellen.

  7. Schlüsselverlust

    Der Vermieter weis darauf hin, dass der Mieter bei Verlust des Wohnungsschlüssels für den Ersatz dieses Schlüssel in voller Höhe haftet. Da dieser Schlüssel Bestandteil der Schließanlage ist, bedeutet dies in der Regel den Austausch des Sicherheitsschlosses an der Wohnungstür sowie an der Hauseingangstür und der damit verbundene Ersatz der Schlüssel für alle weiteren Mieter. Dadurch kann erheblicher Schaden entstehen. Dieser Schaden ist nicht begrenzt auf die Höhe der Kaution.

  8. Sonstiges

    Änderungen der Ausstattung der Wohnung bleiben dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters sowie nicht für Schäden, die dem Mieter bei der Benutzung der Wege zur Wohnung oder des Miethauses und der Wohnung und der Einrichtungsgegenstände selbst entstehen.

  9. Salvatorische Klausel
Sollten  einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In einem derartigen Fall ist eine Regelung dahingehen zu treffen, dass anstelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen treten, die dem ursprünglichen Zweck der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen.
 

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